| Offener Anfang | 8.00 Uhr – 8.10 Uhr |
| 1. Stunde | 8.10 Uhr – 8.55 Uhr |
| 2. Stunde | 8.55 Uhr – 9.40 Uhr |
| Hofpause | 9.40 Uhr – 10.00 Uhr |
| 3. Stunde | 10.00 Uhr – 10.55 Uhr |
| 4. Stunde | 11.00 Uhr – 11.45 Uhr |
| Hofpause | 11.45 Uhr – 12.00 Uhr |
| 5. Stunde | 12.00 Uhr – 12.45 Uhr |
| 6. Stunde | 12.50 Uhr – 13.35 Uhr |
Falls Ihr Kind erkrankt, rufen Sie bitte bis 7.15 Uhr unter
0228-310870 an und sprechen uns auf den Anrufbeantworter.
Nennen Sie hier bitte den Namen des Kindes und die Klasse des Kindes.
Weiterhin können Sie der Klassenlehrerin eine Email schreiben. Sie erreichen unser Kollegium unter folgender Emailadresse :
vorname.nachname@servatius.nrw.schule
Wochentag | Uhrzeit |
| Montag | 11.45 Uhr bis 16.30 Uhr |
| Dienstag | 11.45 Uhr bis 16.30 Uhr |
| Mittwoch | 11.45 Uhr bis 16.30 Uhr |
| Donnerstag | 11.45 Uhr bis 16.30 Uhr |
| Freitag | 11.45 Uhr bis 15.15 Uhr |
| Zeitraum | Uhrzeit |
| Erste Hälfte der Osterferien | 8.00 Uhr – 16.00 Uhr |
| Erste Hälfte der Sommerferien | 8.00 Uhr – 16.00 Uhr |
| Erste Hälfte der Herbstferien | 8.00 Uhr – 16.00 Uhr |
| Winterferien | OGS geschlossen |
Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung der Schule. (Schulgesetz §62, Abs. 1)
Die Erziehungsberechtigten der Kinder einer Klasse bilden die sogenannte Klassenpflegschaft (§73 Schulgesetz NRW). Sie wählen in geheimer Wahl aus ihren Reihen für die Dauer eines Schuljahres eine/n Vorsitzende/n sowie eine/n Stellvertreter/in (§64 Schulgesetz). Wählbar sind alle sorgeberechtigten Eltern. Die oder der Vorsitzende lädt zu den Klassenpflegschaftssitzungen ein und stimmt die Tagesordnung mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer ab.
Die Klassenpflegschaft trifft sich mindestens zweimal im Schuljahr zu einem Elternabend. Es gibt Informationen über Unterrichtsinhalte, -materialien und -methoden und über das Schulleben. Bei Elternabenden werden außerdem Planungen für die Klasse und die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule besprochen. Aufgaben der Klassenpflegschaft sowie der gewählten Vertreter können sein: Beratungen und Anregung zur Einführung von Lernmitteln, Planung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts, Mitgestaltung der Klassenfeste, Gestaltung der Räume …
Die Schulpflegschaft (§72 Schulgesetz NRW) repräsentiert die Eltern und setzt sich aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften zusammen. In der Schulpflegschaft können die Elternvertreter ihre Interessen hinsichtlich der Gestaltung der Bildungs –und Erziehungsarbeit der Schule vertreten.
Die Schulpflegschaft fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Sie organisiert, plant und führt gemeinsame Schulveranstaltungen durch. Die Mitglieder der Schulpflegschaft wählen eine/n Schulpflegschaftsvorsitzende/n sowie eine/n Stellvertreter/in. Die Schulleiterin nimmt an den Sitzungen teil.
Die Schulkonferenz ist das oberste Gremium der Mitwirkung, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit Beteiligten zusammenwirken. Die Elternvertreter und deren Stellvertreter für die Schulkonferenz werden in der Schulpflegschaftssitzung in geheimen Wahlgängen (§64 Schulgesetz NRW) gewählt.
Die Aufgaben der Schulkonferenz sind in §65 des Schulgesetzes NRW festgelegt. So berät die Schulkonferenz in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und entscheidet über das Schulprogramm, die Festlegung der bewegl. Ferientage, die Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen, die Einführung von Lernmitteln, den Schulhaushalt, die Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben u.v.m.
Die Schulleiterin führt den Vorsitz in der Schulkonferenz, hat aber kein Stimmrecht. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Schulleitung aber den Ausschlag.
Wer Ihr Ansprechpartner ist, erfahren Sie hier.
| Klasse | Name |
| 1a | Frau Gäb |
| 1a – Stellvert. | Frau Laaß |
| 1b | Frau Breuer |
| 1b – Stellvert. | Frau Berisha-Veliji |
| 2a | Herr Spall |
| 2a – Stellvert. | Frau Dreas |
| 2b | Frau Schwärmer |
| 2b – Stellvert. | Frau Palkó |
| 3a | Frau Loock |
| 3a – Stellvert. | Frau Kaspar |
| 3b | Herr Koch |
| 3b – Stellvert. | Frau Hoof |
| 4a | Herr Dr. Klose |
| 4a – Stellvert. | Frau Mirasyedi-Teke |
| 4b | Herr Warlo |
| 4b – Stellvert. | Herr Radwitz |
Vorsitz der Schulpflegschaft: Frau Mirasyedi-Teke
Stellvertreter: Frau Gäb und Herr Dr. Klose
| Elternvertreter | Stellvertretung | Lehrervertreter | Stellvertretung |
| Frau Gundlach | Herr Koch | Frau Mittler | Frau Steitzer |
| Frau Palko | Herr Dr. Klose | Frau Schwarze | Frau Kiehne |
| Herr Radwitz | Frau Kaspar | Frau Minnich | Frau Schulz |
| Frau Loock | Frau Breuer | Frau Özmen | Frau Viebahn |
| Frau Gäb | Frau Laaß | Frau Hof | Frau Müller |
| Herr Spall | Frau Teke | Frau Münch | Frau Kunze |
1. Das Fahrtenprogramm wurde überarbeitet und angepasst.
2. Es wurde eine Verschiebung der Pausenzeiten beschlossen. Die Frühstückspause soll zukünftig nach der Hofpause stattfinden.
Die Schulkonferenz bestätigt folgende Betreuungszeiten der OGS Servatius:
Montag – Donnerstag: 11.45 Uhr – 16.30 Uhr
Freitag: 11.45 Uhr – 15.15 Uhr
Jeweils am Freitag wird keine schulische Lernzeit in der OGS angeboten und es werden entsprechend keine neuen Hausaufgaben gestellt.
Die Schulkonferenz unterstützt den Antrag der Schule Logineo NRW LMS und den Logineo Messenger einzurichten sowie Lehr- und Lernprozesse mit Hilfe von Logineo NRW zu organisieren.
Verabschiedung des schulischen Konzeptes für den Einsatz digitaler Medien.
Auf der Grundlage des OGS-Erlasses trifft die Schule mit ihrem Kooperationspartner OGS eine besondere Vereinbarung zur Regelung der Mitwirkung außerschulischer Partner. Die Vereinbarung ermöglicht es der Lehrerkonferenz, ein Mitglied der OGS als ordentliches Mitglied in die Schulkonferenz zu wählen.
03.07.2019
Verabschiedung des schulischen Leistungskonzeptes.
02.05.2019
20.03.2019
Zustimmung zu einer Bewerbung der Schule für die Bonner „Qualitätsoffensive Ganztag“ der Montag-Stiftung
02.10.2018
Zustimmung zur Einführung von kompetenzorientierten Ankreuzzeugnissen
26.04.2018
21.03.2017
Zustimmung zum Einsatz eines Schulhundes, sofern die durch die Bezirksregierung vorgegebenen Rahmenbedingungen erfüllt sind
14.04.2016
Verabschiedung eines Ausflugs- und Fahrtenprogramms.
17.04.2015
Ab dem 1.8.2015 wird der verbindliche Unterrichtbeginn auf 8.15 Uhr verlegt. Das Unterrichtsende verschiebt sich um jeweils
15 Minuten nach hinten. Ab 8.00 Uhr sind alle Klassenräume für die Schüler geöffnet.
18.11.2014
Der OGS-Rat berät ca. zweimal im Jahr über die OGS betreffende Angelegenheiten, wie etwa ein Wechsel des Caterers oder Veränderungen in der Organisation.
Der OGS-Rat besteht aus einem Vertreter des OGS-Trägers, der Schulleitung, zwei Vertretern der Elternschaft und der pädagogischen Leitung der OGS. Für die Vertreter der Eltern wird auf den Elternabenden der einzelnen Klassen zu Schuljahresbeginn jeweils eine OGS-Elternvertretung gewählt. Diese Elternvertreter treffen sich anschließend mit der pädagogischen Leitung der OGS und entsenden zwei ihrer Mitglieder in den OGS-Rat. Unsere Elternvertreterinnen sind Frau Burggraf und Frau Svhilik.
Bitte nehmen Sie zu unserem OGS-Rat über folgende Emailadresse Kontakt auf:
Gleichzeitig mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 geben wir eine begründete Empfehlung für eine Schulform. Über diese Empfehlung entscheidet die Lehrerkonferenz auf der Grundlage der Lernentwicklung während der Grundschulzeit sowie des Arbeits- und Sozialverhaltens Ihres Kindes. Vor der Entscheidung der Lehrerkonferenz führen wir ein Beratungsgespräch mit Ihnen als Eltern durch.
Zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 bekommen Sie von uns einen Anmeldeschein. Bitte melden Sie Ihr Kind dann zügig an einer weiterführenden Schule an und beachten die Anmeldefristen. Für die Anmeldung benötigen Sie das Halbjahreszeugnis und den Anmeldeschein. Sie können Ihr Kind nur an einer Schule der Stadt Bonn anmelden! In der Wahl der Schule sind Sie als Eltern frei und haben einen Anspruch auf einen Schulplatz an der Schulform Ihrer Wahl. Unsere Schulformempfehlung sollte bei Ihrer Wahl aber berücksichtigt werden.
Informationen zum Schulsystem in NRW und den weiterführenden Schulen in Bonn finden Sie auf
Schulministerium: Schulsystem
Unsere Zeugnisse sind seit dem Schuljahr 2018/19 kompetenzgesteuerte Ankreuzzeugnisse.
Die verschiedenen Kompetenzen, die die Zeugnisse für die jeweiligen Fächer und das Arbeits-und Sozialverhalten enthalten sollen klare Transparenz in Hinblick auf Unterrichtsinhalte und Bewertungskriterien schaffen und gleichzeitig eine klare und eindeutige Rückmeldung über den Lern- und Leistungsstand Ihrer Kinder vermitteln.
Unsere Schulartikel können am Einschulungstag sowie via E-Mail an den Förderverein erworben werden. Die Bezahlung erfolgt in bar bei Abholung oder per Überweisung auf das Konto des Fördervereins.
Frau Ina Koch und Frau Saniye Al-Baghdadi
Verein der Freunde und Förderer der Servatiusschule in Friesdorf e.V.
Annaberger Straße 186
53175 Bonn
| Offener Anfang | 8.00 Uhr – 8.10 Uhr |
| 1. Stunde | 8.10 Uhr – 8.55 Uhr |
| 2. Stunde | 8.55 Uhr – 9.40 Uhr |
| Hofpause | 9.40 Uhr – 10.00 Uhr |
| 3. Stunde | 10.00 Uhr – 10.55 Uhr |
| 4. Stunde | 11.00 Uhr – 11.45 Uhr |
| Hofpause | 11.45 Uhr – 12.00 Uhr |
| 5. Stunde | 12.00 Uhr – 12.45 Uhr |
| 6. Stunde | 12.50 Uhr – 13.35 Uhr |
Falls Ihr Kind erkrankt, rufen Sie bitte bis 7.15 Uhr unter
0228-310870 an und sprechen uns auf den Anrufbeantworter.
Nennen Sie hier bitte den Namen des Kindes und die Klasse des Kindes.
Weiterhin können Sie der Klassenlehrerin eine Email schreiben. Sie erreichen unser Kollegium unter folgender Emailadresse :
vorname.nachname@servatius.nrw.schule
Wochentag | Uhrzeit |
| Montag | 11.45 Uhr bis 16.30 Uhr |
| Dienstag | 11.45 Uhr bis 16.30 Uhr |
| Mittwoch | 11.45 Uhr bis 16.30 Uhr |
| Donnerstag | 11.45 Uhr bis 16.30 Uhr |
| Freitag | 11.45 Uhr bis 15.15 Uhr |
| Zeitraum | Uhrzeit |
| Erste Hälfte der Osterferien | 8.00 Uhr – 16.00 Uhr |
| Erste Hälfte der Sommerferien | 8.00 Uhr – 16.00 Uhr |
| Erste Hälfte der Herbstferien | 8.00 Uhr – 16.00 Uhr |
| Winterferien | OGS geschlossen |
Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung der Schule. (Schulgesetz §62, Abs. 1)
Die Erziehungsberechtigten der Kinder einer Klasse bilden die sogenannte Klassenpflegschaft (§73 Schulgesetz NRW). Sie wählen in geheimer Wahl aus ihren Reihen für die Dauer eines Schuljahres eine/n Vorsitzende/n sowie eine/n Stellvertreter/in (§64 Schulgesetz). Wählbar sind alle sorgeberechtigten Eltern. Die oder der Vorsitzende lädt zu den Klassenpflegschaftssitzungen ein und stimmt die Tagesordnung mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer ab.
Die Klassenpflegschaft trifft sich mindestens zweimal im Schuljahr zu einem Elternabend. Es gibt Informationen über Unterrichtsinhalte, -materialien und -methoden und über das Schulleben. Bei Elternabenden werden außerdem Planungen für die Klasse und die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule besprochen. Aufgaben der Klassenpflegschaft sowie der gewählten Vertreter können sein: Beratungen und Anregung zur Einführung von Lernmitteln, Planung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts, Mitgestaltung der Klassenfeste, Gestaltung der Räume …
Die Schulpflegschaft (§72 Schulgesetz NRW) repräsentiert die Eltern und setzt sich aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften zusammen. In der Schulpflegschaft können die Elternvertreter ihre Interessen hinsichtlich der Gestaltung der Bildungs –und Erziehungsarbeit der Schule vertreten.
Die Schulpflegschaft fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Sie organisiert, plant und führt gemeinsame Schulveranstaltungen durch. Die Mitglieder der Schulpflegschaft wählen eine/n Schulpflegschaftsvorsitzende/n sowie eine/n Stellvertreter/in. Die Schulleiterin nimmt an den Sitzungen teil.
Die Schulkonferenz ist das oberste Gremium der Mitwirkung, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit Beteiligten zusammenwirken. Die Elternvertreter und deren Stellvertreter für die Schulkonferenz werden in der Schulpflegschaftssitzung in geheimen Wahlgängen (§64 Schulgesetz NRW) gewählt.
Die Aufgaben der Schulkonferenz sind in §65 des Schulgesetzes NRW festgelegt. So berät die Schulkonferenz in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und entscheidet über das Schulprogramm, die Festlegung der bewegl. Ferientage, die Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen, die Einführung von Lernmitteln, den Schulhaushalt, die Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben u.v.m.
Die Schulleiterin führt den Vorsitz in der Schulkonferenz, hat aber kein Stimmrecht. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Schulleitung aber den Ausschlag.
Wer Ihr Ansprechpartner ist, erfahren Sie hier.
| Klasse | Name |
| 1a | Frau Gäb |
| 1a – Stellvert. | Frau Laaß |
| 1b | Frau Breuer |
| 1b – Stellvert. | Frau Berisha-Veliji |
| 2a | Herr Spall |
| 2a – Stellvert. | Frau Dreas |
| 2b | Frau Schwärmer |
| 2b – Stellvert. | Frau Palkó |
| 3a | Frau Loock |
| 3a – Stellvert. | Frau Kaspar |
| 3b | Herr Koch |
| 3b – Stellvert. | Frau Hoof |
| 4a | Herr Dr. Klose |
| 4a – Stellvert. | Frau Mirasyedi-Teke |
| 4b | Herr Warlo |
| 4b – Stellvert. | Herr Radwitz |
Vorsitz der Schulpflegschaft: Frau Mirasyedi-Teke
Stellvertreter: Frau Gäb und Herr Dr. Klose
| Elternvertreter | Stellvertretung | Lehrervertreter | Stellvertretung |
| Frau Gundlach | Herr Koch | Frau Mittler | Frau Steitzer |
| Frau Palko | Herr Dr. Klose | Frau Schwarze | Frau Kiehne |
| Herr Radwitz | Frau Kaspar | Frau Minnich | Frau Schulz |
| Frau Loock | Frau Breuer | Frau Özmen | Frau Viebahn |
| Frau Gäb | Frau Laaß | Frau Hof | Frau Müller |
| Herr Spall | Frau Teke | Frau Münch | Frau Kunze |
1. Das Fahrtenprogramm wurde überarbeitet und angepasst.
2. Es wurde eine Verschiebung der Pausenzeiten beschlossen. Die Frühstückspause soll zukünftig nach der Hofpause stattfinden.
Die Schulkonferenz bestätigt folgende Betreuungszeiten der OGS Servatius:
Montag – Donnerstag: 11.45 Uhr – 16.30 Uhr
Freitag: 11.45 Uhr – 15.15 Uhr
Jeweils am Freitag wird keine schulische Lernzeit in der OGS angeboten und es werden entsprechend keine neuen Hausaufgaben gestellt.
Die Schulkonferenz unterstützt den Antrag der Schule Logineo NRW LMS und den Logineo Messenger einzurichten sowie Lehr- und Lernprozesse mit Hilfe von Logineo NRW zu organisieren.
Verabschiedung des schulischen Konzeptes für den Einsatz digitaler Medien.
Auf der Grundlage des OGS-Erlasses trifft die Schule mit ihrem Kooperationspartner OGS eine besondere Vereinbarung zur Regelung der Mitwirkung außerschulischer Partner. Die Vereinbarung ermöglicht es der Lehrerkonferenz, ein Mitglied der OGS als ordentliches Mitglied in die Schulkonferenz zu wählen.
03.07.2019
Verabschiedung des schulischen Leistungskonzeptes.
02.05.2019
20.03.2019
Zustimmung zu einer Bewerbung der Schule für die Bonner „Qualitätsoffensive Ganztag“ der Montag-Stiftung
02.10.2018
Zustimmung zur Einführung von kompetenzorientierten Ankreuzzeugnissen
26.04.2018
21.03.2017
Zustimmung zum Einsatz eines Schulhundes, sofern die durch die Bezirksregierung vorgegebenen Rahmenbedingungen erfüllt sind
14.04.2016
Verabschiedung eines Ausflugs- und Fahrtenprogramms.
17.04.2015
Ab dem 1.8.2015 wird der verbindliche Unterrichtbeginn auf 8.15 Uhr verlegt. Das Unterrichtsende verschiebt sich um jeweils
15 Minuten nach hinten. Ab 8.00 Uhr sind alle Klassenräume für die Schüler geöffnet.
18.11.2014
Der OGS-Rat berät ca. zweimal im Jahr über die OGS betreffende Angelegenheiten, wie etwa ein Wechsel des Caterers oder Veränderungen in der Organisation.
Der OGS-Rat besteht aus einem Vertreter des OGS-Trägers, der Schulleitung, zwei Vertretern der Elternschaft und der pädagogischen Leitung der OGS. Für die Vertreter der Eltern wird auf den Elternabenden der einzelnen Klassen zu Schuljahresbeginn jeweils eine OGS-Elternvertretung gewählt. Diese Elternvertreter treffen sich anschließend mit der pädagogischen Leitung der OGS und entsenden zwei ihrer Mitglieder in den OGS-Rat. Unsere Elternvertreterinnen sind Frau Burggraf und Frau Svhilik.
Bitte nehmen Sie zu unserem OGS-Rat über folgende Emailadresse Kontakt auf:
Gleichzeitig mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 geben wir eine begründete Empfehlung für eine Schulform. Über diese Empfehlung entscheidet die Lehrerkonferenz auf der Grundlage der Lernentwicklung während der Grundschulzeit sowie des Arbeits- und Sozialverhaltens Ihres Kindes. Vor der Entscheidung der Lehrerkonferenz führen wir ein Beratungsgespräch mit Ihnen als Eltern durch.
Zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 bekommen Sie von uns einen Anmeldeschein. Bitte melden Sie Ihr Kind dann zügig an einer weiterführenden Schule an und beachten die Anmeldefristen. Für die Anmeldung benötigen Sie das Halbjahreszeugnis und den Anmeldeschein. Sie können Ihr Kind nur an einer Schule der Stadt Bonn anmelden! In der Wahl der Schule sind Sie als Eltern frei und haben einen Anspruch auf einen Schulplatz an der Schulform Ihrer Wahl. Unsere Schulformempfehlung sollte bei Ihrer Wahl aber berücksichtigt werden.
Informationen zum Schulsystem in NRW und den weiterführenden Schulen in Bonn finden Sie auf
Schulministerium: Schulsystem
Unsere Zeugnisse sind seit dem Schuljahr 2018/19 kompetenzgesteuerte Ankreuzzeugnisse.
Die verschiedenen Kompetenzen, die die Zeugnisse für die jeweiligen Fächer und das Arbeits-und Sozialverhalten enthalten sollen klare Transparenz in Hinblick auf Unterrichtsinhalte und Bewertungskriterien schaffen und gleichzeitig eine klare und eindeutige Rückmeldung über den Lern- und Leistungsstand Ihrer Kinder vermitteln.
Unsere Schulartikel können am Einschulungstag sowie via E-Mail an den Förderverein erworben werden. Die Bezahlung erfolgt in bar bei Abholung oder per Überweisung auf das Konto des Fördervereins.
Frau Ina Koch und Frau Saniye Al-Baghdadi
Verein der Freunde und Förderer der Servatiusschule in Friesdorf e.V.
Annaberger Straße 186
53175 Bonn



22.05.25
Das Leistungskonzept der Schule wurde angepasst. Die Benotung von Klassenarbeiten soll zukünftig auf der Grundlage der Empfehlung des MSB NRW dazu erfolgen. Das Äquidistanzprinzip wird aufgegeben. Die Umstellung erfolgt in zwei Schritten – im Schuljahr 2025/26 zunächst in der Stufe 3 und im Schuljahr 2026/27 in den Stufen 3 und 4.
Es wurde ein Schutzkonzept für die Servatiusschule verabschiedet. Grundlage für das Konzept ist eine Empfehlung der KMK zur Konzeption eines Schutzkonzepts.
Es wurde eine Vereinbarung zur Nutzung von privaten Smartphones und Smartwatches während der Unterrichts- und Betreuungszeiten getroffen.
13.02.2025
Ab dem Schuljahr 2025/26 soll die Anzahl der Klassenarbeiten im Fach Deutsch der Anzahl der Klassenarbeiten im Fach Mathematik angeglichen werden. In beiden Fächern sollen dann einheitlich 2-3 Klassenarbeiten pro Halbjahr geschrieben werden.
07.09.2023
Jahrgangsstufe | Höchstgrenze für die Gesamtkosten von Klassenfahrten und Ausflügen | Höchstgrenze für die Dauer der Klassenfahrten |
1 | 70 Euro | 1 Übernachtung |
2 | 70 Euro | 1 Übernachtung |
3 | 150 Euro | 2 Übernachtungen |
4 | 250 Euro | 4 Übernachtungen |
18.05.22
Die Schulkonferenz bestätigt folgende Betreuungszeiten der OGS Servatius:
Montag – Donnerstag: 11.45 Uhr – 16.30 Uhr
Freitag: 11.45 Uhr – 15.15 Uhr
23.03.2022
15.09.2021
Jeweils am Freitag wird keine schulische Lernzeit in der OGS angeboten und es werden entsprechend keine neuen Hausaufgaben gestellt.
17.09.2020
Die Schulkonferenz unterstützt den Antrag der Schule Logineo NRW LMS und den Logineo Messenger einzurichten sowie Lehr- und Lernprozesse mit Hilfe von Logineo NRW zu organisieren.
18.02.2020
Verabschiedung des schulischen Konzeptes für den Einsatz digitaler Medien.
07.09.2020
Auf der Grundlage des OGS-Erlasses trifft die Schule mit ihrem Kooperationspartner OGS eine besondere Vereinbarung zur Regelung der Mitwirkung außerschulischer Partner. Die Vereinbarung ermöglicht es der Lehrerkonferenz, ein Mitglied der OGS als ordentliches Mitglied in die Schulkonferenz zu wählen.
03.07.2019
Verabschiedung des schulischen Leistungskonzeptes.
02.05.2019
20.03.2019
Zustimmung zu einer Bewerbung der Schule für die Bonner „Qualitätsoffensive Ganztag“ der Montag-Stiftung
02.10.2018
Zustimmung zur Einführung von kompetenzorientierten Ankreuzzeugnissen
26.04.2018
21.03.2017
Zustimmung zum Einsatz eines Schulhundes, sofern die durch die Bezirksregierung vorgegebenen Rahmenbedingungen erfüllt sind
14.04.2016
Verabschiedung eines Ausflugs- und Fahrtenprogramms.
17.04.2015
Ab dem 1.8.2015 wird der verbindliche Unterrichtbeginn auf 8.15 Uhr verlegt. Das Unterrichtsende verschiebt sich um jeweils
15 Minuten nach hinten. Ab 8.00 Uhr sind alle Klassenräume für die Schüler geöffnet.
18.11.2014
| Elternvertreter | Stellvertretung | Lehrervertreter | Stellvertretung |
| Frau Gundlach | Herr Koch | Frau Mittler | Frau Steitzer |
| Frau Palko | Herr Dr. Klose | Frau Schwarze | Frau Kiehne |
| Herr Radwitz | Frau Kaspar | Frau Minnich | Frau Schulz |
| Frau Loock | Frau Breuer | Frau Özmen | Frau Viebahn |
| Frau Gäb | Frau Laaß | Frau Hof | Frau Müller |
| Herr Spall | Frau Teke | Frau Münch | Frau Kunze |
Schuljahr 2022/23
| Klasse | Name |
| 1a | Frau Gäb |
| 1a – Stellvert. | Frau Laaß |
| 1b | Frau Breuer |
| 1b – Stellvert. | Frau Berisha-Veliji |
| 2a | Herr Spall |
| 2a – Stellvert. | Frau Dreas |
| 2b | Frau Schwärmer |
| 2b – Stellvert. | Frau Palkó |
| 3a | Frau Loock |
| 3a – Stellvert. | Frau Kaspar |
| 3b | Herr Koch |
| 3b – Stellvert. | Frau Hoof |
| 4a | Herr Dr. Klose |
| 4a – Stellvert. | Frau Mirasyedi-Teke |
| 4b | Herr Warlo |
| 4b – Stellvert. | Herr Radwitz |
Vorsitz der Schulpflegschaft: Frau Mirasyedi-Teke
Stellvertreter: Frau Gäb und Herr Dr. Klose
