Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung der Schule. (Schulgesetz §62, Abs. 1)
Die Erziehungsberechtigten der Kinder einer Klasse bilden die sogenannte Klassenpflegschaft (§73 Schulgesetz NRW). Sie wählen in geheimer Wahl aus ihren Reihen für die Dauer eines Schuljahres eine/n Vorsitzende/n sowie eine/n Stellvertreter/in (§64 Schulgesetz). Wählbar sind alle sorgeberechtigten Eltern. Die oder der Vorsitzende lädt zu den Klassenpflegschaftssitzungen ein und stimmt die Tagesordnung mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer ab.
Die Klassenpflegschaft trifft sich mindestens zweimal im Schuljahr zu einem Elternabend. Es gibt Informationen über Unterrichtsinhalte, -materialien und -methoden und über das Schulleben. Bei Elternabenden werden außerdem Planungen für die Klasse und die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule besprochen. Aufgaben der Klassenpflegschaft sowie der gewählten Vertreter können sein: Beratungen und Anregung zur Einführung von Lernmitteln, Planung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts, Mitgestaltung der Klassenfeste, Gestaltung der Räume …
Die Schulpflegschaft (§72 Schulgesetz NRW) repräsentiert die Eltern und setzt sich aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften zusammen. In der Schulpflegschaft können die Elternvertreter ihre Interessen hinsichtlich der Gestaltung der Bildungs –und Erziehungsarbeit der Schule vertreten.
Die Schulpflegschaft fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Sie organisiert, plant und führt gemeinsame Schulveranstaltungen durch. Die Mitglieder der Schulpflegschaft wählen eine/n Schulpflegschaftsvorsitzende/n sowie eine/n Stellvertreter/in. Die Schulleiterin nimmt an den Sitzungen teil.
Wer Ihr Ansprechpartner ist, erfahren Sie hier:
Schuljahr 2025/26
Klasse | Name |
1a | Frau Busch |
1a – Stellvertr. | Frau Beard |
1b | Frau Geiben |
1b – Stellvertr. | Frau Mehdorn |
2a | Frau Kaspar |
2a –Stellvert. | Frau Kirschfink |
2b | Frau Großblotekamp |
2b- Stellvert. | Frau Uzungelis |
3a | Frau Gäb |
3a Stellvertr. | Frau Laaß |
3b | Frau Breuer |
3b –Stellvertr. | Frau Berisha-Veliji |
4a | Frau Dreas |
4a – Stellvertr. | Frau Diana |
4b | Frau Schwärmer |
4b – Stellvertr. | Frau Palko |
Vorsitz der Schulpflegschaft: Frau Kaspar
Stellvertreter: Frau Kirschfink, Frau Gäb
Die Schulkonferenz ist das oberste Gremium der Mitwirkung, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit Beteiligten zusammenwirken. Die Elternvertreter und deren Stellvertreter für die Schulkonferenz werden in der Schulpflegschaftssitzung in geheimen Wahlgängen (§64 Schulgesetz NRW) gewählt.
Die Aufgaben der Schulkonferenz sind in §65 des Schulgesetzes NRW festgelegt. So berät die Schulkonferenz in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und entscheidet über das Schulprogramm, die Festlegung der bewegl. Ferientage, die Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen, die Einführung von Lernmitteln, den Schulhaushalt, die Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben u.v.m.
Die Schulleiterin führt den Vorsitz in der Schulkonferenz, hat aber kein Stimmrecht. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Schulleitung aber den Ausschlag.
Elternvertreter | Stellvertretung | Lehrerverteter | Stellvertretung |
Frau Palko | Frau Busch | Frau Kunze | Frau Minnich |
Frau Gäb | Frau Diana | Frau Hof | Frau Schwarze |
Frau Kaspar | Frau Geiben | Frau Steitzer | Frau Özmen |



22.05.25
Das Leistungskonzept der Schule wurde angepasst. Die Benotung von Klassenarbeiten soll zukünftig auf der Grundlage der Empfehlung des MSB NRW dazu erfolgen. Das Äquidistanzprinzip wird aufgegeben. Die Umstellung erfolgt in zwei Schritten – im Schuljahr 2025/26 zunächst in der Stufe 3 und im Schuljahr 2026/27 in den Stufen 3 und 4.
Es wurde ein Schutzkonzept für die Servatiusschule verabschiedet. Grundlage für das Konzept ist eine Empfehlung der KMK zur Konzeption eines Schutzkonzepts.
Es wurde eine Vereinbarung zur Nutzung von privaten Smartphones und Smartwatches während der Unterrichts- und Betreuungszeiten getroffen.
13.02.2025
Ab dem Schuljahr 2025/26 soll die Anzahl der Klassenarbeiten im Fach Deutsch der Anzahl der Klassenarbeiten im Fach Mathematik angeglichen werden. In beiden Fächern sollen dann einheitlich 2-3 Klassenarbeiten pro Halbjahr geschrieben werden.
07.09.2023
Jahrgangsstufe | Höchstgrenze für die Gesamtkosten von Klassenfahrten und Ausflügen | Höchstgrenze für die Dauer der Klassenfahrten |
1 | 70 Euro | 1 Übernachtung |
2 | 70 Euro | 1 Übernachtung |
3 | 150 Euro | 2 Übernachtungen |
4 | 250 Euro | 4 Übernachtungen |
18.05.22
Die Schulkonferenz bestätigt folgende Betreuungszeiten der OGS Servatius:
Montag – Donnerstag: 11.45 Uhr – 16.30 Uhr
Freitag: 11.45 Uhr – 15.15 Uhr
23.03.2022
15.09.2021
Jeweils am Freitag wird keine schulische Lernzeit in der OGS angeboten und es werden entsprechend keine neuen Hausaufgaben gestellt.
17.09.2020
Die Schulkonferenz unterstützt den Antrag der Schule Logineo NRW LMS und den Logineo Messenger einzurichten sowie Lehr- und Lernprozesse mit Hilfe von Logineo NRW zu organisieren.
18.02.2020
Verabschiedung des schulischen Konzeptes für den Einsatz digitaler Medien.
07.09.2020
Auf der Grundlage des OGS-Erlasses trifft die Schule mit ihrem Kooperationspartner OGS eine besondere Vereinbarung zur Regelung der Mitwirkung außerschulischer Partner. Die Vereinbarung ermöglicht es der Lehrerkonferenz, ein Mitglied der OGS als ordentliches Mitglied in die Schulkonferenz zu wählen.
03.07.2019
Verabschiedung des schulischen Leistungskonzeptes.
02.05.2019
20.03.2019
Zustimmung zu einer Bewerbung der Schule für die Bonner „Qualitätsoffensive Ganztag“ der Montag-Stiftung
02.10.2018
Zustimmung zur Einführung von kompetenzorientierten Ankreuzzeugnissen
26.04.2018
21.03.2017
Zustimmung zum Einsatz eines Schulhundes, sofern die durch die Bezirksregierung vorgegebenen Rahmenbedingungen erfüllt sind
14.04.2016
Verabschiedung eines Ausflugs- und Fahrtenprogramms.
17.04.2015
Ab dem 1.8.2015 wird der verbindliche Unterrichtbeginn auf 8.15 Uhr verlegt. Das Unterrichtsende verschiebt sich um jeweils
15 Minuten nach hinten. Ab 8.00 Uhr sind alle Klassenräume für die Schüler geöffnet.
18.11.2014
| Elternvertreter | Stellvertretung | Lehrervertreter | Stellvertretung |
| Frau Gundlach | Herr Koch | Frau Mittler | Frau Steitzer |
| Frau Palko | Herr Dr. Klose | Frau Schwarze | Frau Kiehne |
| Herr Radwitz | Frau Kaspar | Frau Minnich | Frau Schulz |
| Frau Loock | Frau Breuer | Frau Özmen | Frau Viebahn |
| Frau Gäb | Frau Laaß | Frau Hof | Frau Müller |
| Herr Spall | Frau Teke | Frau Münch | Frau Kunze |
Schuljahr 2022/23
| Klasse | Name |
| 1a | Frau Gäb |
| 1a – Stellvert. | Frau Laaß |
| 1b | Frau Breuer |
| 1b – Stellvert. | Frau Berisha-Veliji |
| 2a | Herr Spall |
| 2a – Stellvert. | Frau Dreas |
| 2b | Frau Schwärmer |
| 2b – Stellvert. | Frau Palkó |
| 3a | Frau Loock |
| 3a – Stellvert. | Frau Kaspar |
| 3b | Herr Koch |
| 3b – Stellvert. | Frau Hoof |
| 4a | Herr Dr. Klose |
| 4a – Stellvert. | Frau Mirasyedi-Teke |
| 4b | Herr Warlo |
| 4b – Stellvert. | Herr Radwitz |
Vorsitz der Schulpflegschaft: Frau Mirasyedi-Teke
Stellvertreter: Frau Gäb und Herr Dr. Klose
