INFOS FÜR ELTERN
Offener Anfang | 8.00 Uhr – 8.10 Uhr |
1. Stunde | 8.10 Uhr – 8.55 Uhr |
2. Stunde | 8.55 Uhr – 9.40 Uhr |
Hofpause | 9.40 Uhr – 10.00 Uhr |
3. Stunde | 10.00 Uhr – 10.55 Uhr |
4. Stunde | 11.00 Uhr – 11.45 Uhr |
Hofpause | 11.45 Uhr – 12.00 Uhr |
5. Stunde | 12.00 Uhr – 12.45 Uhr |
6. Stunde | 12.50 Uhr – 13.35 Uhr |
Falls Ihr Kind erkrankt, rufen Sie bitte bis 7.15 Uhr unter
0228-310870 an und sprechen uns auf den Anrufbeantworter.
Nennen Sie hier bitte den Namen des Kindes und die Klasse des Kindes.
Weiterhin können Sie der Klassenlehrerin eine Email schreiben. Sie erreichen unser Kollegium unter folgender Emailadresse :
vorname.nachname@servatius.nrw.schule
Wochentag | Uhrzeit |
Montag | 11.45 Uhr bis 16.30 Uhr |
Dienstag | 11.45 Uhr bis 16.30 Uhr |
Mittwoch | 11.45 Uhr bis 16.30 Uhr |
Donnerstag | 11.45 Uhr bis 16.30 Uhr |
Freitag | 11.45 Uhr bis 15.15 Uhr |
In den Ferien hat die OGS wie folgt geöffnet:
Zeitraum | Uhrzeit |
Erste Hälfte der Osterferien | 8.00 Uhr – 16.00 Uhr |
Erste Hälfte der Sommerferien | 8.00 Uhr – 16.00 Uhr |
Erste Hälfte der Herbstferien | 8.00 Uhr – 16.00 Uhr |
Winterferien | OGS geschlossen |
Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung der Schule. (Schulgesetz §62, Abs. 1)
KLASSENPFLEGSCHAFT
Die Erziehungsberechtigten der Kinder einer Klasse bilden die sogenannte Klassenpflegschaft (§73 Schulgesetz NRW). Sie wählen in geheimer Wahl aus ihren Reihen für die Dauer eines Schuljahres eine/n Vorsitzende/n sowie eine/n Stellvertreter/in (§64 Schulgesetz). Wählbar sind alle sorgeberechtigten Eltern. Die oder der Vorsitzende lädt zu den Klassenpflegschaftssitzungen ein und stimmt die Tagesordnung mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer ab.
Die Klassenpflegschaft trifft sich mindestens zweimal im Schuljahr zu einem Elternabend. Es gibt Informationen über Unterrichtsinhalte, -materialien und -methoden und über das Schulleben. Bei Elternabenden werden außerdem Planungen für die Klasse und die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule besprochen. Aufgaben der Klassenpflegschaft sowie der gewählten Vertreter können sein: Beratungen und Anregung zur Einführung von Lernmitteln, Planung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts, Mitgestaltung der Klassenfeste, Gestaltung der Räume …
SCHULPFLEGSCHAFT
Die Schulpflegschaft (§72 Schulgesetz NRW) repräsentiert die Eltern und setzt sich aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften zusammen. In der Schulpflegschaft können die Elternvertreter ihre Interessen hinsichtlich der Gestaltung der Bildungs –und Erziehungsarbeit der Schule vertreten.
Die Schulpflegschaft fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Sie organisiert, plant und führt gemeinsame Schulveranstaltungen durch. Die Mitglieder der Schulpflegschaft wählen eine/n Schulpflegschaftsvorsitzende/n sowie eine/n Stellvertreter/in. Die Schulleiterin nimmt an den Sitzungen teil.
SCHULKONFERENZ
Die Schulkonferenz ist das oberste Gremium der Mitwirkung, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit Beteiligten zusammenwirken. Die Elternvertreter und deren Stellvertreter für die Schulkonferenz werden in der Schulpflegschaftssitzung in geheimen Wahlgängen (§64 Schulgesetz NRW) gewählt.
Die Aufgaben der Schulkonferenz sind in §65 des Schulgesetzes NRW festgelegt. So berät die Schulkonferenz in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und entscheidet über das Schulprogramm, die Festlegung der bewegl. Ferientage, die Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen, die Einführung von Lernmitteln, den Schulhaushalt, die Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben u.v.m.
Die Schulleiterin führt den Vorsitz in der Schulkonferenz, hat aber kein Stimmrecht. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Schulleitung aber den Ausschlag.
DIE MITWIRKUNGSGREMIEN DER SCHULE KANN JEDER EINZELNE DURCH AKTIVE MITARBEIT IN DEN KLASSEN UNTERSTÜTZEN UND SO DIE SCHULBILDUNG UNSERER KINDER OPTIMIEREN.
Wer Ihr Ansprechpartner ist, erfahren Sie hier.
Klasse | Name |
1a | Frau Gäb |
1a – Stellvert. | Frau Laaß |
1b | Frau Breuer |
1b – Stellvert. | Frau Berisha-Veliji |
2a | Herr Spall |
2a – Stellvert. | Frau Dreas |
2b | Frau Schwärmer |
2b – Stellvert. | Frau Palkó |
3a | Frau Loock |
3a – Stellvert. | Frau Kaspar |
3b | Herr Koch |
3b – Stellvert. | Frau Hoof |
4a | Herr Dr. Klose |
4a – Stellvert. | Frau Mirasyedi-Teke |
4b | Herr Warlo |
4b – Stellvert. | Herr Radwitz |
Vorsitz der Schulpflegschaft: Frau Mirasyedi-Teke
Stellvertreter: Frau Gäb und Herr Dr. Klose
MITGLIEDER DER SCHULKONFERENZ
Elternvertreter | Stellvertretung | Lehrervertreter | Stellvertretung |
Frau Gundlach | Herr Koch | Frau Mittler | Frau Steitzer |
Frau Palko | Herr Dr. Klose | Frau Schwarze | Frau Kiehne |
Herr Radwitz | Frau Kaspar | Frau Minnich | Frau Schulz |
Frau Loock | Frau Breuer | Frau Özmen | Frau Viebahn |
Frau Gäb | Frau Laaß | Frau Hof | Frau Müller |
Herr Spall | Frau Teke | Frau Münch | Frau Kunze |
07.09.23
1. Das Fahrtenprogramm wurde überarbeitet und angepasst.
2. Es wurde eine Verschiebung der Pausenzeiten beschlossen. Die Frühstückspause soll zukünftig nach der Hofpause stattfinden.
18.05.22
Die Schulkonferenz bestätigt folgende Betreuungszeiten der OGS Servatius:
Montag – Donnerstag: 11.45 Uhr – 16.30 Uhr
Freitag: 11.45 Uhr – 15.15 Uhr
23.03.2022
- Einführung der Grundschrift als verbindlicher Ausgangschrift für die Entwicklung einer verbundenen Handschrift (ab Schuljahr 2022/23)
- Einführung des Lernmaterials „Zebra – Arbeitsheft Sprache“ für den Rechtschreib-Unterricht (ab Schuljahr 2022/23)
15.09.2021
Jeweils am Freitag wird keine schulische Lernzeit in der OGS angeboten und es werden entsprechend keine neuen Hausaufgaben gestellt.
17.09.2020
Die Schulkonferenz unterstützt den Antrag der Schule Logineo NRW LMS und den Logineo Messenger einzurichten sowie Lehr- und Lernprozesse mit Hilfe von Logineo NRW zu organisieren.
18.02.2020
Verabschiedung des schulischen Konzeptes für den Einsatz digitaler Medien.
07.09.2020
Auf der Grundlage des OGS-Erlasses trifft die Schule mit ihrem Kooperationspartner OGS eine besondere Vereinbarung zur Regelung der Mitwirkung außerschulischer Partner. Die Vereinbarung ermöglicht es der Lehrerkonferenz, ein Mitglied der OGS als ordentliches Mitglied in die Schulkonferenz zu wählen.
03.07.2019
Verabschiedung des schulischen Leistungskonzeptes.
02.05.2019
- Zustimmung zum Antrags an das Schulamt auf Ausstattung der Schule mit einem Tabletwagen und 16 iPads.
- Verabschiedung des schulischen Medienkonzeptes.
20.03.2019
Zustimmung zu einer Bewerbung der Schule für die Bonner „Qualitätsoffensive Ganztag“ der Montag-Stiftung
02.10.2018
Zustimmung zur Einführung von kompetenzorientierten Ankreuzzeugnissen
26.04.2018
- Verabschiedung des Leistungskonzeptes Mathematik
- Verabschiedung der Einführung eines neuen Lehrwerks für das Fach Mathematik „Denken und Rechnen“ vom Westermann Verlag
21.03.2017
Zustimmung zum Einsatz eines Schulhundes, sofern die durch die Bezirksregierung vorgegebenen Rahmenbedingungen erfüllt sind
14.04.2016
Verabschiedung eines Ausflugs- und Fahrtenprogramms.
17.04.2015
Ab dem 1.8.2015 wird der verbindliche Unterrichtbeginn auf 8.15 Uhr verlegt. Das Unterrichtsende verschiebt sich um jeweils
15 Minuten nach hinten. Ab 8.00 Uhr sind alle Klassenräume für die Schüler geöffnet.
18.11.2014
- Im Rahmen der Milchausgabe an unserer Schule wird ab sofort nur noch Milch und keine gezuckerten Getränke mehr ausgegeben.
- Bei unserer diesjährigen Weihnachtsfeier für unsere Schüler und deren Familien darf Glühwein an volljährige Personen ausgeschenkt werden.
Der OGS-Rat berät ca. zweimal im Jahr über die OGS betreffende Angelegenheiten, wie etwa ein Wechsel des Caterers oder Veränderungen in der Organisation.
Der OGS-Rat besteht aus einem Vertreter des OGS-Trägers, der Schulleitung, zwei Vertretern der Elternschaft und der pädagogischen Leitung der OGS. Für die Vertreter der Eltern wird auf den Elternabenden der einzelnen Klassen zu Schuljahresbeginn jeweils eine OGS-Elternvertretung gewählt. Diese Elternvertreter treffen sich anschließend mit der pädagogischen Leitung der OGS und entsenden zwei ihrer Mitglieder in den OGS-Rat. Unsere Elternvertreterinnen sind Frau Burggraf und Frau Svhilik.
Bitte nehmen Sie zu unserem OGS-Rat über folgende Emailadresse Kontakt auf:
Gleichzeitig mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 geben wir eine begründete Empfehlung für eine Schulform. Über diese Empfehlung entscheidet die Lehrerkonferenz auf der Grundlage der Lernentwicklung während der Grundschulzeit sowie des Arbeits- und Sozialverhaltens Ihres Kindes. Vor der Entscheidung der Lehrerkonferenz führen wir ein Beratungsgespräch mit Ihnen als Eltern durch.
Zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 bekommen Sie von uns einen Anmeldeschein. Bitte melden Sie Ihr Kind dann zügig an einer weiterführenden Schule an und beachten die Anmeldefristen. Für die Anmeldung benötigen Sie das Halbjahreszeugnis und den Anmeldeschein. Sie können Ihr Kind nur an einer Schule der Stadt Bonn anmelden! In der Wahl der Schule sind Sie als Eltern frei und haben einen Anspruch auf einen Schulplatz an der Schulform Ihrer Wahl. Unsere Schulformempfehlung sollte bei Ihrer Wahl aber berücksichtigt werden.
Informationen zum Schulsystem in NRW und den weiterführenden Schulen in Bonn finden Sie auf
Schulministerium: Schulsystem
Unsere Zeugnisse sind seit dem Schuljahr 2018/19 kompetenzgesteuerte Ankreuzzeugnisse.
Die verschiedenen Kompetenzen, die die Zeugnisse für die jeweiligen Fächer und das Arbeits-und Sozialverhalten enthalten sollen klare Transparenz in Hinblick auf Unterrichtsinhalte und Bewertungskriterien schaffen und gleichzeitig eine klare und eindeutige Rückmeldung über den Lern- und Leistungsstand Ihrer Kinder vermitteln.
Unsere Schulartikel können am Einschulungstag sowie via E-Mail an den Förderverein erworben werden. Die Bezahlung erfolgt in bar bei Abholung oder per Überweisung auf das Konto des Fördervereins.
Ansprechpartner sind:
Frau Ina Koch und Frau Saniye Al-Baghdadi
Verein der Freunde und Förderer der Servatiusschule in Friesdorf e.V.
Annaberger Straße 186
53175 Bonn
Offener Anfang | 8.00 Uhr – 8.10 Uhr |
1. Stunde | 8.10 Uhr – 8.55 Uhr |
2. Stunde | 8.55 Uhr – 9.40 Uhr |
Hofpause | 9.40 Uhr – 10.00 Uhr |
3. Stunde | 10.00 Uhr – 10.55 Uhr |
4. Stunde | 11.00 Uhr – 11.45 Uhr |
Hofpause | 11.45 Uhr – 12.00 Uhr |
5. Stunde | 12.00 Uhr – 12.45 Uhr |
6. Stunde | 12.50 Uhr – 13.35 Uhr |
Falls Ihr Kind erkrankt, rufen Sie bitte bis 7.15 Uhr unter
0228-310870 an und sprechen uns auf den Anrufbeantworter.
Nennen Sie hier bitte den Namen des Kindes und die Klasse des Kindes.
Weiterhin können Sie der Klassenlehrerin eine Email schreiben. Sie erreichen unser Kollegium unter folgender Emailadresse :
vorname.nachname@servatius.nrw.schule
Wochentag | Uhrzeit |
Montag | 11.45 Uhr bis 16.30 Uhr |
Dienstag | 11.45 Uhr bis 16.30 Uhr |
Mittwoch | 11.45 Uhr bis 16.30 Uhr |
Donnerstag | 11.45 Uhr bis 16.30 Uhr |
Freitag | 11.45 Uhr bis 15.15 Uhr |
In den Ferien hat die OGS wie folgt geöffnet:
Zeitraum | Uhrzeit |
Erste Hälfte der Osterferien | 8.00 Uhr – 16.00 Uhr |
Erste Hälfte der Sommerferien | 8.00 Uhr – 16.00 Uhr |
Erste Hälfte der Herbstferien | 8.00 Uhr – 16.00 Uhr |
Winterferien | OGS geschlossen |
Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung der Schule. (Schulgesetz §62, Abs. 1)
KLASSENPFLEGSCHAFT
Die Erziehungsberechtigten der Kinder einer Klasse bilden die sogenannte Klassenpflegschaft (§73 Schulgesetz NRW). Sie wählen in geheimer Wahl aus ihren Reihen für die Dauer eines Schuljahres eine/n Vorsitzende/n sowie eine/n Stellvertreter/in (§64 Schulgesetz). Wählbar sind alle sorgeberechtigten Eltern. Die oder der Vorsitzende lädt zu den Klassenpflegschaftssitzungen ein und stimmt die Tagesordnung mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer ab.
Die Klassenpflegschaft trifft sich mindestens zweimal im Schuljahr zu einem Elternabend. Es gibt Informationen über Unterrichtsinhalte, -materialien und -methoden und über das Schulleben. Bei Elternabenden werden außerdem Planungen für die Klasse und die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule besprochen. Aufgaben der Klassenpflegschaft sowie der gewählten Vertreter können sein: Beratungen und Anregung zur Einführung von Lernmitteln, Planung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts, Mitgestaltung der Klassenfeste, Gestaltung der Räume …
SCHULPFLEGSCHAFT
Die Schulpflegschaft (§72 Schulgesetz NRW) repräsentiert die Eltern und setzt sich aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften zusammen. In der Schulpflegschaft können die Elternvertreter ihre Interessen hinsichtlich der Gestaltung der Bildungs –und Erziehungsarbeit der Schule vertreten.
Die Schulpflegschaft fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Sie organisiert, plant und führt gemeinsame Schulveranstaltungen durch. Die Mitglieder der Schulpflegschaft wählen eine/n Schulpflegschaftsvorsitzende/n sowie eine/n Stellvertreter/in. Die Schulleiterin nimmt an den Sitzungen teil.
SCHULKONFERENZ
Die Schulkonferenz ist das oberste Gremium der Mitwirkung, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit Beteiligten zusammenwirken. Die Elternvertreter und deren Stellvertreter für die Schulkonferenz werden in der Schulpflegschaftssitzung in geheimen Wahlgängen (§64 Schulgesetz NRW) gewählt.
Die Aufgaben der Schulkonferenz sind in §65 des Schulgesetzes NRW festgelegt. So berät die Schulkonferenz in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und entscheidet über das Schulprogramm, die Festlegung der bewegl. Ferientage, die Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen, die Einführung von Lernmitteln, den Schulhaushalt, die Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben u.v.m.
Die Schulleiterin führt den Vorsitz in der Schulkonferenz, hat aber kein Stimmrecht. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Schulleitung aber den Ausschlag.
DIE MITWIRKUNGSGREMIEN DER SCHULE KANN JEDER EINZELNE DURCH AKTIVE MITARBEIT IN DEN KLASSEN UNTERSTÜTZEN UND SO DIE SCHULBILDUNG UNSERER KINDER OPTIMIEREN.
Wer Ihr Ansprechpartner ist, erfahren Sie hier.
Klasse | Name |
1a | Frau Gäb |
1a – Stellvert. | Frau Laaß |
1b | Frau Breuer |
1b – Stellvert. | Frau Berisha-Veliji |
2a | Herr Spall |
2a – Stellvert. | Frau Dreas |
2b | Frau Schwärmer |
2b – Stellvert. | Frau Palkó |
3a | Frau Loock |
3a – Stellvert. | Frau Kaspar |
3b | Herr Koch |
3b – Stellvert. | Frau Hoof |
4a | Herr Dr. Klose |
4a – Stellvert. | Frau Mirasyedi-Teke |
4b | Herr Warlo |
4b – Stellvert. | Herr Radwitz |
Vorsitz der Schulpflegschaft: Frau Mirasyedi-Teke
Stellvertreter: Frau Gäb und Herr Dr. Klose
MITGLIEDER DER SCHULKONFERENZ
Elternvertreter | Stellvertretung | Lehrervertreter | Stellvertretung |
Frau Gundlach | Herr Koch | Frau Mittler | Frau Steitzer |
Frau Palko | Herr Dr. Klose | Frau Schwarze | Frau Kiehne |
Herr Radwitz | Frau Kaspar | Frau Minnich | Frau Schulz |
Frau Loock | Frau Breuer | Frau Özmen | Frau Viebahn |
Frau Gäb | Frau Laaß | Frau Hof | Frau Müller |
Herr Spall | Frau Teke | Frau Münch | Frau Kunze |
07.09.23
1. Das Fahrtenprogramm wurde überarbeitet und angepasst.
2. Es wurde eine Verschiebung der Pausenzeiten beschlossen. Die Frühstückspause soll zukünftig nach der Hofpause stattfinden.
18.05.22
Die Schulkonferenz bestätigt folgende Betreuungszeiten der OGS Servatius:
Montag – Donnerstag: 11.45 Uhr – 16.30 Uhr
Freitag: 11.45 Uhr – 15.15 Uhr
23.03.2022
- Einführung der Grundschrift als verbindlicher Ausgangschrift für die Entwicklung einer verbundenen Handschrift (ab Schuljahr 2022/23)
- Einführung des Lernmaterials „Zebra – Arbeitsheft Sprache“ für den Rechtschreib-Unterricht (ab Schuljahr 2022/23)
15.09.2021
Jeweils am Freitag wird keine schulische Lernzeit in der OGS angeboten und es werden entsprechend keine neuen Hausaufgaben gestellt.
17.09.2020
Die Schulkonferenz unterstützt den Antrag der Schule Logineo NRW LMS und den Logineo Messenger einzurichten sowie Lehr- und Lernprozesse mit Hilfe von Logineo NRW zu organisieren.
18.02.2020
Verabschiedung des schulischen Konzeptes für den Einsatz digitaler Medien.
07.09.2020
Auf der Grundlage des OGS-Erlasses trifft die Schule mit ihrem Kooperationspartner OGS eine besondere Vereinbarung zur Regelung der Mitwirkung außerschulischer Partner. Die Vereinbarung ermöglicht es der Lehrerkonferenz, ein Mitglied der OGS als ordentliches Mitglied in die Schulkonferenz zu wählen.
03.07.2019
Verabschiedung des schulischen Leistungskonzeptes.
02.05.2019
- Zustimmung zum Antrags an das Schulamt auf Ausstattung der Schule mit einem Tabletwagen und 16 iPads.
- Verabschiedung des schulischen Medienkonzeptes.
20.03.2019
Zustimmung zu einer Bewerbung der Schule für die Bonner „Qualitätsoffensive Ganztag“ der Montag-Stiftung
02.10.2018
Zustimmung zur Einführung von kompetenzorientierten Ankreuzzeugnissen
26.04.2018
- Verabschiedung des Leistungskonzeptes Mathematik
- Verabschiedung der Einführung eines neuen Lehrwerks für das Fach Mathematik „Denken und Rechnen“ vom Westermann Verlag
21.03.2017
Zustimmung zum Einsatz eines Schulhundes, sofern die durch die Bezirksregierung vorgegebenen Rahmenbedingungen erfüllt sind
14.04.2016
Verabschiedung eines Ausflugs- und Fahrtenprogramms.
17.04.2015
Ab dem 1.8.2015 wird der verbindliche Unterrichtbeginn auf 8.15 Uhr verlegt. Das Unterrichtsende verschiebt sich um jeweils
15 Minuten nach hinten. Ab 8.00 Uhr sind alle Klassenräume für die Schüler geöffnet.
18.11.2014
- Im Rahmen der Milchausgabe an unserer Schule wird ab sofort nur noch Milch und keine gezuckerten Getränke mehr ausgegeben.
- Bei unserer diesjährigen Weihnachtsfeier für unsere Schüler und deren Familien darf Glühwein an volljährige Personen ausgeschenkt werden.
Der OGS-Rat berät ca. zweimal im Jahr über die OGS betreffende Angelegenheiten, wie etwa ein Wechsel des Caterers oder Veränderungen in der Organisation.
Der OGS-Rat besteht aus einem Vertreter des OGS-Trägers, der Schulleitung, zwei Vertretern der Elternschaft und der pädagogischen Leitung der OGS. Für die Vertreter der Eltern wird auf den Elternabenden der einzelnen Klassen zu Schuljahresbeginn jeweils eine OGS-Elternvertretung gewählt. Diese Elternvertreter treffen sich anschließend mit der pädagogischen Leitung der OGS und entsenden zwei ihrer Mitglieder in den OGS-Rat. Unsere Elternvertreterinnen sind Frau Burggraf und Frau Svhilik.
Bitte nehmen Sie zu unserem OGS-Rat über folgende Emailadresse Kontakt auf:
Gleichzeitig mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 geben wir eine begründete Empfehlung für eine Schulform. Über diese Empfehlung entscheidet die Lehrerkonferenz auf der Grundlage der Lernentwicklung während der Grundschulzeit sowie des Arbeits- und Sozialverhaltens Ihres Kindes. Vor der Entscheidung der Lehrerkonferenz führen wir ein Beratungsgespräch mit Ihnen als Eltern durch.
Zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 bekommen Sie von uns einen Anmeldeschein. Bitte melden Sie Ihr Kind dann zügig an einer weiterführenden Schule an und beachten die Anmeldefristen. Für die Anmeldung benötigen Sie das Halbjahreszeugnis und den Anmeldeschein. Sie können Ihr Kind nur an einer Schule der Stadt Bonn anmelden! In der Wahl der Schule sind Sie als Eltern frei und haben einen Anspruch auf einen Schulplatz an der Schulform Ihrer Wahl. Unsere Schulformempfehlung sollte bei Ihrer Wahl aber berücksichtigt werden.
Informationen zum Schulsystem in NRW und den weiterführenden Schulen in Bonn finden Sie auf
Schulministerium: Schulsystem
Unsere Zeugnisse sind seit dem Schuljahr 2018/19 kompetenzgesteuerte Ankreuzzeugnisse.
Die verschiedenen Kompetenzen, die die Zeugnisse für die jeweiligen Fächer und das Arbeits-und Sozialverhalten enthalten sollen klare Transparenz in Hinblick auf Unterrichtsinhalte und Bewertungskriterien schaffen und gleichzeitig eine klare und eindeutige Rückmeldung über den Lern- und Leistungsstand Ihrer Kinder vermitteln.
Unsere Schulartikel können am Einschulungstag sowie via E-Mail an den Förderverein erworben werden. Die Bezahlung erfolgt in bar bei Abholung oder per Überweisung auf das Konto des Fördervereins.
Ansprechpartner sind:
Frau Ina Koch und Frau Saniye Al-Baghdadi
Verein der Freunde und Förderer der Servatiusschule in Friesdorf e.V.
Annaberger Straße 186
53175 Bonn