ELTERNMITWIRKUNG

Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung der Schule. (Schulgesetz §62, Abs. 1)

DIE MITWIRKUNGSGREMIEN DER SCHULE KANN JEDER EINZELNE DURCH AKTIVE MITARBEIT IN DEN KLASSEN UNTERSTÜTZEN UND SO DIE SCHULBILDUNG UNSERER KINDER OPTIMIEREN.